AUGENPRAXIS HAMM

Führerschein-Sehtest und Gutachten beim Augenarzt in Hamm

„Gutes Sehen am Steuer beginnt mit einer genauen Untersuchung.“

Führerschein und Augen: Wer muss wohin?

Wer ein Fahrzeug führt, muss gut genug sehen. Welche Prüfung nötig ist, hängt von der Führerscheinklasse und Ihrem Befund ab. Der einfache Sehtest wird bei einer anerkannten Sehteststelle gemacht. Als Augenärzte sind wir zuständig, wenn eine augenärztliche Untersuchung oder ein Gutachten verlangt wird.

Welche Anforderungen gelten für Ihre Klasse?

Pkw und Motorrad

Klassen AM, A1, A, B, BE, L, T: Sehtest mit einer Sehschärfe von mindestens 0,7, mit oder ohne Brille.

Lkw und Bus

Klassen C und D: strengere Anforderungen an Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farb- und Dämmerungssehen.

Sehhilfe nötig

Wer nur mit Brille oder Kontaktlinsen ausreichend sieht, bekommt eine Auflage im Führerschein.

Gutachten verlangt

Die Führerscheinstelle fordert eine augenärztliche Bescheinigung, etwa nach einer Erkrankung.

Wann Sie zum Augenarzt statt zur Sehteststelle gehen sollten

  • Sie haben den Sehtest nicht bestanden
  • Sie möchten einen Lkw- oder Bus-Führerschein
  • Die Führerscheinstelle verlangt ein augenärztliches Gutachten
  • Sie haben eine Augenerkrankung, zum Beispiel Grauen oder Grünen Star oder Netzhautveränderungen
  • Ihr Gesichtsfeld, das Farbsehen oder das Sehen in der Dämmerung ist eingeschränkt

So läuft die Untersuchung bei uns ab

01

Anmeldung

Bringen Sie Ausweis, Brille oder Kontaktlinsen und das Schreiben der Führerscheinstelle mit.
02

Untersuchung

Wir messen die Sehschärfe, prüfen das Gesichtsfeld und je nach Klasse das Farb- und Dämmerungssehen.
03

Augengesundheit

Bei Bedarf untersuchen wir Augeninnendruck und Augenhintergrund und stellen Erkrankungen fest.
04

Bescheinigung

Sie erhalten Ihren Befund und, wenn die Anforderungen erfüllt sind, die Bescheinigung für die Behörde.

Gut sehen am Steuer: Warnzeichen

Auch wer den Sehtest bestanden hat, sollte auf Veränderungen achten. Lassen Sie Ihre Augen abklären, wenn:

  • Sie nachts stark geblendet werden oder Scheinwerfer Höfe haben
  • Sie in der Dämmerung schlechter sehen als früher
  • Verkehrsschilder erst spät lesbar sind
  • Ihnen am Rand des Blickfeldes Fahrzeuge oder Fußgänger entgehen

Dahinter können zum Beispiel ein Grauer Star, ein Grüner Star oder eine veränderte Brillenstärke stecken. Eine regelmäßige Vorsorge erkennt das früh.

Kosten und Dauer

Gutachten und Bescheinigungen für die Führerscheinstelle sind in der Regel Privatleistungen. Die Kosten nennen wir Ihnen vorab. Wie lange die Untersuchung dauert, hängt von der Fragestellung ab. Planen Sie etwas Zeit ein. Mehr zu Bescheinigungen finden Sie auf unserer Seite Gutachten.

Weiterführende Leistungen

Häufige Fragen

Den Sehtest für die Klassen AM, A1, A, B, BE, L und T führt eine amtlich anerkannte Sehteststelle durch, häufig ein Augenoptiker. Eine augenärztliche Untersuchung ist nötig, wenn der Sehtest nicht bestanden wird, wenn eine Erkrankung vorliegt oder wenn die Führerscheinstelle sie verlangt.

Für Pkw und Motorrad gilt beim Sehtest eine zentrale Tagessehschärfe von mindestens 0,7, mit oder ohne Sehhilfe. Für Lkw und Bus gelten strengere Anforderungen, unter anderem an Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farb- und Dämmerungssehen.

Beim Antrag darf der Sehtest in der Regel nicht älter als zwei Jahre sein. Manche Führerscheinstellen verlangen ein neueres Ergebnis. Fragen Sie am besten vorher dort nach.

Dann ist eine augenärztliche Untersuchung nötig. Wir messen die Sehschärfe, prüfen das Gesichtsfeld und verordnen bei Bedarf eine Brille. Mit einer passenden Sehhilfe kann der Test wiederholt werden.

Ja. Ist eine Sehhilfe nötig, wird sie im Führerschein als Auflage vermerkt und muss beim Fahren getragen werden.

Gutachten und Bescheinigungen für die Führerscheinstelle sind in der Regel keine Kassenleistung. Die Kosten nennen wir Ihnen vorab.

Buchen Sie online oder rufen Sie uns an: 02381 966070. Bringen Sie bitte Ihren Ausweis, Ihre Brille oder Kontaktlinsen und das Schreiben oder Formular der Führerscheinstelle mit.

Führerschein-Gutachten oder Sehtest nicht bestanden?

Wir untersuchen Ihre Augen und beraten Sie zur Fahrtauglichkeit. Termin online oder unter 02381 966070.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine ärztliche Untersuchung oder Beratung. Maßgeblich sind die Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung und Ihrer Führerscheinstelle.

Praxiszeiten

Montag 8:00 - 13:00 / 15:00 - 18:00
Dienstag 8:00 - 13:00 / 15:00 - 18:00
Mittwoch 8:00 - 14:00 OP-Tag
Donnerstag 8:00 - 13:00 / 15:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:00

Kontakt

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